Leicht verständlich vermittelten David Schnöger (im Bild) und Ralph Seeger online die teilweise schwierigen Inhalte. (Foto: Ralph Seeger)Rechtsanwalt Schnöger gab Tipps zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung in allen Bereichen, z.B. bei medizinischen Eingriffen, finanziellen und behördlichen Angelegenheiten. Online konnten die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ende April den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, folgen.
An diesem Abend wurden die Rechtliche Vertretung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, das Ehegattenvertretung und das Betreuungsrecht thematisiert.
Gleich zu Beginn gab Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht, darunter auch Hinweise, dass man zum Verfassen einer Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein muss, welche Inhalte eine solche Vollmacht umfasst und wann eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht notwendig ist. Außerdem thematisierte der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht das 2023 in Kraft getretene „Ehegattenvertretungsrecht“, womit sich Paare gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten rechtlich vertreten können. Das Recht ermöglicht jedoch keine umfassende rechtliche Vertretung, weshalb auch weiterhin für den Krankheitsfall Vorsorge getroffen werden sollte.
Leicht verständlich vermittelten David Schnöger und Ralph Seeger (im Bild) online die teilweise schwierigen Inhalte. (Foto: Ralph Seeger)Im zweiten Teil des Abends gab Ralph Seeger praktische Hilfestellungen zur Erstellung einer schriftlichen Betreuungsverfügung und sprach über deren Inhalte sowie über das Betreuungsrecht als solches. Im Verlauf der Veranstaltung gingen die beiden Referenten auch auf spezielle Fragen aus dem Publikum ein. Und sie beantworten die Frage, ob ein Betreuer gegenüber Erben haftbar ist, wenn man aufgrund einer Vorsorgevollmacht nicht tätig geworden ist, da der Vollmachtgeber noch selbst seine Geschäfte regeln wollte? Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft? Und können Vorsorgevollmachten auch über den Tod hinaus, bis einschließlich zur Bestattung, Wirkung haben?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzten die lockere, kompetente, abwechslungsreiche Art, mit der David Schnöger und Ralph Seeger Inhalte auch mit Hilfe von anschaulichen Filmsequenzen Laien verständlich vermittelten. Sie dankten für die sehr informative und gelungene Veranstaltung, die gut strukturierten Vorträge sowie die zahlreichen Informationen und Tipps! „Die Veranstaltung war sehr verständlich und unkompliziert,“ so eine Stimme aus dem Publikum, während eine andere „ohne jegliche Vorkenntnisse“ den Abend als „inhaltlich perfekt“ bewertete.
Weitere Infos:
- Ralph Seeger
SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Ehlinger Str. 47
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
0 26 41 – 20 12 78
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